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Fangbeschränkung laut Mitgliederbeschluss
vom 11.02.2001 |
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Laut Mitgliederbeschluss vom 11.02.2001
ist eine jährliche Fangbeschränkung für folgende Fischarten erlassen
worden. |
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In einem Kalenderjahr dürfen, auch wenn
mit mehreren Erlaubnisscheinen gefischt wird, höchstens . . .
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20 |
Stück |
Hecht |
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20 |
Stück |
Karpfen |
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20 |
Stück |
Salmoniden |
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20 |
Stück |
Schleien |
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20 |
Stück |
Zander |
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. . . mitgenommen werden. Für jede
Fischart ist eine eigene Fangliste vorgegeben! |
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An einem Angeltag dürfen, auch wenn in mehreren
Gewässern oder mit mehreren Erlaubnisscheinen gefischt wird, höchstens
2 Raubfische
(Hecht, Zander, Salmoniden), 2 Karpfen
und 2 Schleien
mitgenommen werden. |
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Für die nicht genannten Fischarten
bestehen keine Fangbegrenzungen. |
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Verstöße gegen die Fischereiordnung und
diese Fangbeschränkung werden mit einer Strafe belegt, die laut
Bußgeldkatalog bis zum Ausschluss führen kann. |
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Die Fangbeschränkung tritt ab sofort in
Kraft. |
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Der Vorstand |