Fangbeschränkung laut Mitgliederbeschluss vom 11.02.2001
Laut Mitgliederbeschluss vom 11.02.2001 ist eine jährliche Fangbeschränkung für folgende Fischarten erlassen worden.
In einem Kalenderjahr dürfen, auch wenn mit mehreren Erlaubnisscheinen gefischt wird, höchstens . . .
20 | Stück | Hecht |
20 | Stück | Karpfen |
20 | Stück | Salmoniden |
20 | Stück | Schleien |
20 | Stück | Zander |
. . . mitgenommen werden. Für jede Fischart ist eine eigene Fangliste vorgegeben!
An einem Angeltag dürfen, auch wenn in mehreren Gewässern oder mit mehreren Erlaubnisscheinen gefischt wird, höchstens 2 Raubfische (Hecht, Zander, Salmoniden), 2 Karpfen und 2 Schleien mitgenommen werden.
Für die nicht genannten Fischarten bestehen keine Fangbegrenzungen.
Verstöße gegen die Fischereiordnung und diese Fangbeschränkung werden mit einer Strafe belegt, die laut Bußgeldkatalog bis zum Ausschluss führen kann.